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Bundesverband Direktvertrieb



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Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.

Die Verhaltensstandards des Direktvertriebs

Faires Miteinander im Direktvertrieb

Grundlage für den fairen Umgang mit Kunden und Vertriebsmitarbeitern sind die Verhaltensstandards des Direktvertriebs. In diesem verbandsinternen Regelwerk haben sich die führenden deutschen Direktvertriebsunternehmen zum Schutz von Verbraucher- und Mitarbeiterinteressen verpflichtet. Die heutige Fassung der Verhaltensstandards basiert auf dem Europäischen Verhaltenskodex der Direktvertriebswirtschaft und wurde im April 1996 verabschiedet. Mit ihr verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Direktvertrieb auf strikte Lauterkeit im Umgang mit Verbrauchern, Außendienstmitarbeitern und Mitbewerbern. Das heißt: Faires Verhalten bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Kaufverträgen, Gewährung eines erweiterten Widerrufsrechts und redliches Verhalten im Umgang mit Außendienstmitarbeitern.

Gerade dieser letzte Punkt ist für die Mitgliedsunternehmen des Bundverbandes ein wichtiges Anliegen, denn der Erfolg eines Direktvertriebsunternehmens beruht auf dem Erfolg seiner Außendienstmitarbeiter. Da diese in der Regel als selbstständige Handelsvertreter tätig sind, sehen die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes hier eine besondere Verantwortung - das betrifft sowohl die Werbung neuer Mitarbeiter wie auch die Ausgestaltung von Vertragsverhältnissen und die interne Weiterqualifizierung.

Neue Mitgliedsunternehmen werden nur aufgenommen, wenn sie die Verhaltensstandards des Bundesverbandes anerkennen. Ihre Einhaltung wird durch die seit 1980 bestehende Kontrollkommission überwacht. Verstöße werden konsequent geahndet. So können Kaufverträge, die auf unseriöse Weise zustande gekommen sind, storniert werden. Bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensstandards drohen Außendienstmitarbeitern scharfe Konsequenzen, bis hin zu Abmahnung und Kündigung. Hier einige Auszüge aus den Verhaltensstandards:

Erweitertes Widerrufsrecht
Die Verhaltensstandards legen fest, dass das gesetzlich festgeschriebene zweiwöchige Widerrufsrecht auch dann gilt, wenn die Kaufverhandlungen auf Wunsch des Verbrauchers zustande gekommen sind. Ebenso gilt es, wenn die Leistung sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt.

Kein Schneeballsystem
Seriosität ist unser oberstes Gebot. Daher haben Schneeball- und Pyramidensysteme im Bundesverband Direktvertrieb keine Chance.

Ware zurück - Geld zurück
Für den Fall, dass ein Mitarbeiter seinen Vertrag beendet, nehmen die Unternehmen einwandfreie Ware zu Einstandspreisen zurück.

Keine riskanten Warenbestände
Die Unternehmen dürfen ihre Außendienstmitarbeiter nicht dazu veranlassen, unverhältnismäßig große Lagerbestände anzulegen.